1. Einleitung
Nach einem jahrelangen Beitrittsprozess trat am 1. Mai 2004 die Republik Slowenien der Europäischen Union bei[1]. Anfangs gab es große Mängel[2] bei der nationalen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes der Europäischen Union. Doch mehr und mehr entwickelte sich die Republik zu einem Musterbeitrittskandidaten. Und so ist es auch Slowenien, das als erster neuer Mitgliedsstaat zum 1. Januar 2007 den Euro als offizielles Zahlungsmittel einführen wird[3], während dessen in fast allen anderen neuen Staaten die wirtschaftliche Entwicklung dies erst mittelfristig zulassen wird.
Mit der größten Erweiterung der Europäischen Union in deren Bestehen ist unmittelbar die Frage nach dem Wesen und Funktionieren der EU verbunden. Insbesondere spielt hierbei die innere Solidarität eine sehr bedeutende Rolle. Der politisch motivierte Beitritt der „EU-10“[4] stellt die gesamte Gemeinschaft auch vor große wirtschaftliche Herausforderungen in Fragen der Struktur- und Regionalpolitik. So werden einerseits die neuen Mitgliedsländer von den Gemeinschaftsförderungen profitieren; andererseits jedoch Gebiete der EU-15 aber auf Grund des statistischen Effekts von bestimmten Förderungen ausgenommen, ohne dass dafür positive Effekte der Förderungen verantwortlich sind, sondern weil sich das durchschnittliche BIP der EU um mehr als 10 % verringert hat.
Diese Arbeit beginnt mit einem kurzen Überblick zur Republik Slowenien, umreißt den Beitrittsprozess zur EU und nennt wesentliche Institutionen und Instrumente sowohl Sloweniens als auch der Europäischen Union für die Umsetzung der europäischen Regionalpolitik. Die jüngst verabschiedeten Leitlinien für die Finanzperiode 2007-2013 sowie ein genereller Ausblick auf die Zukunft der Strukturmittel bilden den Abschluss dieser Arbeit.
Mit der größten Erweiterung der Europäischen Union in deren Bestehen ist unmittelbar die Frage nach dem Wesen und Funktionieren der EU verbunden. Insbesondere spielt hierbei die innere Solidarität eine sehr bedeutende Rolle. Der politisch motivierte Beitritt der „EU-10“[4] stellt die gesamte Gemeinschaft auch vor große wirtschaftliche Herausforderungen in Fragen der Struktur- und Regionalpolitik. So werden einerseits die neuen Mitgliedsländer von den Gemeinschaftsförderungen profitieren; andererseits jedoch Gebiete der EU-15 aber auf Grund des statistischen Effekts von bestimmten Förderungen ausgenommen, ohne dass dafür positive Effekte der Förderungen verantwortlich sind, sondern weil sich das durchschnittliche BIP der EU um mehr als 10 % verringert hat.
Diese Arbeit beginnt mit einem kurzen Überblick zur Republik Slowenien, umreißt den Beitrittsprozess zur EU und nennt wesentliche Institutionen und Instrumente sowohl Sloweniens als auch der Europäischen Union für die Umsetzung der europäischen Regionalpolitik. Die jüngst verabschiedeten Leitlinien für die Finanzperiode 2007-2013 sowie ein genereller Ausblick auf die Zukunft der Strukturmittel bilden den Abschluss dieser Arbeit.
2. Slowenien und die Europäische Union
2.1. Auf dem Weg zum Beitritt
Slowenien ist ein kleiner Staat in Mitteleuropa mit einer Gesamtfläche von etwa 20.273 km2 und einer Einwohnerzahl von knapp 2,00 Millionen. Damit ist Slowenien in etwa so groß wie Sachsen-Anhalt bzw. hat eine Einwohnerzahl ähnlich der Hamburgs und Gelsenkirchens zusammen[5]. In der Hauptstadt Ljubljana leben knapp 320.000 Einwohner. Als autochthone Minderheiten sind sowohl die Ungarn (ca 6.200 Einwohner) als auch die Italiener (ca. 2.300 Einwohner) anerkannt und genießen besondere politische Rechte[6]. Staatsoberhaupt ist seit 2002 Janez Drnovšek, Regierungschef seit 2004 Janez Janša.
Der Staat Slowenien in seiner heutigen Form entstand am 25.6.1991, als sich die Teilrepublik Slowenien von der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien für unabhängig erklärt. Mit der Verabschiedung der demokratischen Verfassung am 23.12.1991 erlangt Slowenien seine Souveränität und wird am 15.1.1992 von den EG-Staaten völkerrechtlich anerkennt.
Am 10. Juni 1996 unterzeichnet Slowenien mit den damaligen Mitgliedsstaaten der EU das Europabkommen[7], in dem die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung eines künftigen Beitritts zur Union festgehalten sind. Diese sind jedoch größtenteils allgemeiner Natur; so steht in Art. 88 zum Thema Regionalentwicklung, dass die unterzeichnenden Vertragspartner „ihre Zusammenarbeit im Bereich der Regionalentwicklung und der Raumordnung“ verstärken, Beamte oder Sachverständige austauschen, technische Hilfe leisten wollen usw.[8] Noch am gleichen Tag stellt Slowenien einen Antrag auf Beitritt zur Union.
Die eigentlichen Verhandlungen mit Slowenien zum Beitritt beginnen ab dem 31.3.1998. Grundlage dafür bilden die so genannten Kopenhagener Kriterien[9]: Demokratie, institutionelle Stabilität, Wahrung der Menschenrechte, funktionsfähige und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft, Verpflichtung zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, des so genannten Acquis communautaire. Dieser Besitzstand ist bei den Beitrittsverhandlungen in 29 Kapitel unterteilt. In Kapitel 21 werden der aktuelle Stand sowie die Fortschritte beim Erreichen des Acquis beschrieben. Im Jahre 1998 wird Slowenien diesbezüglich erstmals evaluiert. Jedoch fiel die Bewertung eher schlecht aus, da es in Slowenien weder Institutionen noch Instrumente gibt, um von der europäischen Regional- bzw. Strukturpolitik zu partizipieren. Erst mit den Jahren – und dies zeigen die Fortschrittsberichte[10] – gelingt es Slowenien, entsprechende Instrumente zu entwickeln, so z.B. den Nationalen Entwicklungsplan, das Amt für Regionalentwicklung, Festlegungen in Bezug auf Verwaltung und Auszahlung der EU-Mittel usw.
So stellte dann auch der Europäische Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 fest, dass u.a. Slowenien alle wesentlichen Bedingungen für einen Beitritt zur Union ausreichend erfüllt. In einer Volksabstimmung am 23.3.2003 entscheiden sich knapp 90 % der slowenischen Bevölkerung für einen Beitritt zur Europäischen Union. Nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrages vom 16.4.2003 bzw. des dann folgenden Ratifizierungsprozesses in den EU-15-Staaten wird Slowenien am 1.5.2004 in die Union aufgenommen.
Der Staat Slowenien in seiner heutigen Form entstand am 25.6.1991, als sich die Teilrepublik Slowenien von der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien für unabhängig erklärt. Mit der Verabschiedung der demokratischen Verfassung am 23.12.1991 erlangt Slowenien seine Souveränität und wird am 15.1.1992 von den EG-Staaten völkerrechtlich anerkennt.
Am 10. Juni 1996 unterzeichnet Slowenien mit den damaligen Mitgliedsstaaten der EU das Europabkommen[7], in dem die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung eines künftigen Beitritts zur Union festgehalten sind. Diese sind jedoch größtenteils allgemeiner Natur; so steht in Art. 88 zum Thema Regionalentwicklung, dass die unterzeichnenden Vertragspartner „ihre Zusammenarbeit im Bereich der Regionalentwicklung und der Raumordnung“ verstärken, Beamte oder Sachverständige austauschen, technische Hilfe leisten wollen usw.[8] Noch am gleichen Tag stellt Slowenien einen Antrag auf Beitritt zur Union.
Die eigentlichen Verhandlungen mit Slowenien zum Beitritt beginnen ab dem 31.3.1998. Grundlage dafür bilden die so genannten Kopenhagener Kriterien[9]: Demokratie, institutionelle Stabilität, Wahrung der Menschenrechte, funktionsfähige und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft, Verpflichtung zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, des so genannten Acquis communautaire. Dieser Besitzstand ist bei den Beitrittsverhandlungen in 29 Kapitel unterteilt. In Kapitel 21 werden der aktuelle Stand sowie die Fortschritte beim Erreichen des Acquis beschrieben. Im Jahre 1998 wird Slowenien diesbezüglich erstmals evaluiert. Jedoch fiel die Bewertung eher schlecht aus, da es in Slowenien weder Institutionen noch Instrumente gibt, um von der europäischen Regional- bzw. Strukturpolitik zu partizipieren. Erst mit den Jahren – und dies zeigen die Fortschrittsberichte[10] – gelingt es Slowenien, entsprechende Instrumente zu entwickeln, so z.B. den Nationalen Entwicklungsplan, das Amt für Regionalentwicklung, Festlegungen in Bezug auf Verwaltung und Auszahlung der EU-Mittel usw.
So stellte dann auch der Europäische Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 fest, dass u.a. Slowenien alle wesentlichen Bedingungen für einen Beitritt zur Union ausreichend erfüllt. In einer Volksabstimmung am 23.3.2003 entscheiden sich knapp 90 % der slowenischen Bevölkerung für einen Beitritt zur Europäischen Union. Nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrages vom 16.4.2003 bzw. des dann folgenden Ratifizierungsprozesses in den EU-15-Staaten wird Slowenien am 1.5.2004 in die Union aufgenommen.
2.2. Wesen und Instrumente der EU-Strukturpolitik
Die Europäische Union bzw. ihre Vorgängerorganisationen wurden zum Zwecke von Frieden, Sicherheit sowie wirtschaftlicher und sozialer Solidarität gegründet. Titel XVII der konsolidierten Fassung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft[11] beschreibt, welche Institutionen und Instrumente vorgesehen sind, um Entwicklungsunterschiede innerhalb der Regionen der Union zum Zwecke einer harmonischen Entwicklung zu verringern. In der aktuellen Finanzperiode 2000-2006 werden dabei die finanziellen Zuwendungen – insgesamt ca. 195 Mrd. Euro – auf drei Zielgebiete verteilt. Diese sind
- Ziel 1: Regionen, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75% des EU-Durchschnitts beträgt (geographisch ausgerichtet) – ca. 136 Mrd. Euro
- Ziel 2: Regionen, mit sozialen Problemen, strukturschwache Agrarregion (geographisch ausgerichtet) – ca. 23 Mrd. Euro
- Ziel 3: Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen (horizontal ausgerichtet) – ca. 24 Mrd. Euro
- (Interreg): Förderung zur grenzübergreifenden, transnationalen Zusammenarbeit
- (URBAN): Förderung der Städteentwicklung
- (EQUAL): Förderung zur Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung
- (Leader): Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes
Für die Erreichung dieser Ziele werden verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Verfügung gestellt. Diese sind im Einzelnen:
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): die Mittel dieses Fonds dienen zur „Entwicklung und strukturellen Anpassung der Regionen“[12], d.h. Ziele 1, 2;
- Europäischer Sozialfonds (ESF): Mittel dieses Fonds dienen zur Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie, d.h. Ziele 1, 2, 3;
- Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF): Mittel dieses Fonds dienen zur Verwirklichung der europäischen Fischereipolitik, d.h. Ziel 1;
- Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL): Mittel dienen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik bzw. zur „Verbesserung der Effizienz der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse“[13], d.h. Ziel 1.
Des Weiteren gibt es den Kohäsionsfonds; jedoch profitieren von diesem nur die am wenigsten wohlhabenden Länder der EU, deren Pro-Kopf-BIP bei unter 90 % des BIP-Durchschnitts der Union liegt.[14]
Grundlegend für Finanzierung der Ziele mit bestimmten Fonds sind folgende Punkte:
- Programmplanung: analog zur EU-Finanzvorschau müssen auch die Mitgliedsstaaten mehrjährige Programmplanungen vorlegen;
- Partnerschaft: Mittel werden in Absprache mit den EU-, nationalen, regionalen bzw. regionalen Institutionen verteilt;
- Verwaltung: Mittel für die Programme müssen durch entsprechende nationale Stellen verwaltet, begleitet und bewertet werden; ebenso müssen die Mitgliedsstaaten nationale Zahlstellen benennen;
- Zusätzlichkeit: Mittel der Europäischen Union dürfen nicht ausschließlich, sondern nur zusätzlich zu den nationalen Mitteln verwendet werden.
Die Regionen der Europäischen Union sind hierarchisch in die so genannte NUTS-Gebietseinheiten (Nomenclature des unités territoriales statistiques, Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) gegliedert. Die Verordnung (EG) Nr. 1059 vom 26.5.2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik[15] unterscheidet zwischen NUTS 1, NUTS 2 und NUTS 3 Ebenen. Ursprünglich dienten diese nur zur Erhebung regionalstatistischer Daten; seit den 1970er Jahren aber auch als Verwaltungsebene für die Umsetzung der Regionalpolitik im Rahmen von Struktur- und Kohäsionsmitteln. Mit der o.g. Verordnung erfolgt die Unterteilung eines EU-Staates in NUTS-Regionen anhand von Einwohnerzahlen; NUTS 1-Regionen: 3 bis 7 Mio. Einwohner, NUTS 2-Regionen: 0,8 bis 3 Mio. Einwohner, NUTS 3-Regionen: 0,15 bis 3 Mio. Einwohner.
Aufgrund der geringen Einwohnerzahl Sloweniens gilt der ganze Staat als NUTS 2-Region. Die NUTS 3-Regionen sind im Einzelnen: Pomurska (SI001), Podravska (SI002), Koroška (SI003), Savinjska (SI004), Zasavska (SI005), Spodnjeposavska (SI006), Gorenjska (SI009), Notranjsko-kraška (SI00A), Goriška (SI00B), Obalno-kraška (SI00C), Jugovzhodna Slovenija (SI00D) und Osrednjeslovenska (SI00E). Die Einteilung in diese Regionen hat reinen statistischen Charakter und dient nur im Rahmen der EU-Strukturpolitik. Die Regionen sind weder historisch gewachsen noch stellen sie eine zwischenstaatliche Ebene mit entsprechenden Kompetenzen dar.[16]
Im Rahmen der aktuellen Finanzperiode der Strukturfonds werden Ziel 1- und Ziel 2-Maßnahmen auf der NUTS 2-Ebene realisiert.
Aufgrund der geringen Einwohnerzahl Sloweniens gilt der ganze Staat als NUTS 2-Region. Die NUTS 3-Regionen sind im Einzelnen: Pomurska (SI001), Podravska (SI002), Koroška (SI003), Savinjska (SI004), Zasavska (SI005), Spodnjeposavska (SI006), Gorenjska (SI009), Notranjsko-kraška (SI00A), Goriška (SI00B), Obalno-kraška (SI00C), Jugovzhodna Slovenija (SI00D) und Osrednjeslovenska (SI00E). Die Einteilung in diese Regionen hat reinen statistischen Charakter und dient nur im Rahmen der EU-Strukturpolitik. Die Regionen sind weder historisch gewachsen noch stellen sie eine zwischenstaatliche Ebene mit entsprechenden Kompetenzen dar.[16]
Im Rahmen der aktuellen Finanzperiode der Strukturfonds werden Ziel 1- und Ziel 2-Maßnahmen auf der NUTS 2-Ebene realisiert.
2.4. Institutionen der Europäischen Union
Auf Seiten der Europäischen Union sind diverse Institutionen bei der Planung, Verabschiedung, Ausführung und Verwaltung der Strukturpolitik beschäftigt. In aller Kürze: Die Europäische Kommission macht einen Vorschlag über die Strukturfondsmittel. In diesem Vorschlag werden bestimmte Leitlinien und Finanzinstrumente definiert. Im Ausschuss für regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments wird der Vorschlag diskutiert; anschließend nimmt das Parlament den Vorschlag an oder lehnt ihn ab. Gegebenenfalls muss der Vorschlag zurück zur Kommission. Stimmt das Parlament zu, so wird der Vorschlag nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (AdR)[17] vom Europäischen Rat verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten stellen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Leitlinien der verabschiedeten Verordnung über die Strukturmittel, nationale Pläne für die Verteilung der EU-Beihilfen auf. Diese Pläne werden der Kommission vorgelegt und es werden Absprachen getroffen, mit welchen Mitteln die Pläne ausgestattet werden sollen. Anteile dieser Mittel werden dann den Mitgliedsstaaten überwiesen. Entsprechende nationale oder regionale Institutionen entscheiden über die konkrete Vergabe der Mittel für konkrete Programme. Die entsprechenden Projekte können nun durchgeführt werden. Die mit der Betreuung der Projekte vor Ort befassten Institutionen initiieren Begleitausschüsse zum Zwecke der Überwachung der richtigen Verwendung der Finanzmittel. Die Kommission wird davon in Kenntnis gesetzt; die ihrerseits die Kontrollmechanismen überwacht. Des Weiteren überweist sie die fälligen Beihilfen. Mitgliedsstaaten (oder auch Unternehmen) können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Europäische Investitionsbank Darlehen erhalten, mit deren Hilfe sie Vorhaben zur Erschließung weniger entwickelter Regionen
2.5. Institutionen und Instrumente in Slowenien
Seit der Erlangung der Souveränität Ende 1991 erließ die Republik Slowenien diverse Gesetze auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung bzw. zum Aufbau regionaler Institutionen. So garantiert schon die Verfassung des Landes in Kapitel V (Art. 138-145) die lokale Selbstverwaltung. Konkret Artikel 143[18] spricht sogar von Regionen als sich selbst verwaltende Körperschaften mit überlokaler Aufgabenwahrnehmung. Die Bildung solcher Regionen wird per Gesetz von der Nationalversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit festgelegt. Die davon betroffenen Gemeinden sollen an diesem Prozess angemessen beteiligt werden; jedoch können sie willkürliche Zusammenschlüsse nicht verhindern. Der Staat ist aufgerufen, bei der Einrichtung und Verwaltung solcher Regionen entsprechende finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Jedoch wurde bislang noch kein Gesetz über die Regionen verabschiedet. Seit 1998 gibt es einen Entwurf über ein „Law on Regions“[19]. In diesem sind die Aufgaben und Organe, die Finanzierung und Verwaltung definiert. So soll die Region eine echte neue Verwaltungsebene sein, die sich in ihren Kompetenzen von der zentralstaatlichen und der lokalen Ebene unterscheidet. Die Region soll Aufgaben von überlokaler Bedeutung (Art. 9) erfüllen, z.B. die Errichtung und Erhaltung von Verkehrsinfrastrukturen, die Förderung der Wirtschaft und Tourismus und kann nach Art. 10 auch Aufgaben von der Zentralregierung überwiesen bekommen, z.B. Aufgaben im Bereich von Umweltschutz, Bildung und Weiterbildung usw. Organe einer Region sind der – von den Einwohnern einer Region gewählte – Regionalrat (Art. 15), der Gesetze und Verordnungen verabschieden soll (Art. 18); das Regionalkomitee, das Richtlinien für die Arbeit der Regionalverwaltung erarbeiten soll (Art. 23); ein Vorsitzender, der als Leiter der Regionalverwaltung fungieren soll (Art. 25). Die Aufgabenerfüllung der Regionen soll mithilfe von öffentlichen Geldern, z.B. in Form von Steuern, gesichert werden (Art. 26).
Entgegen diesem noch nicht verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes über die Regionen gibt es aber andere Gesetzeswerke, die bereits in Kraft sind und das Funktionieren von Regionalpolitik im Sinne der EU-Kriterien Programmplanung (Nationaler Entwicklungsplan), Partnerschaft (Wirtschaftsministerium, Landwirtschaftsministerium, Raumplanungsministerium, Entwicklungsagenturen in den jeweiligen Regionen), Verwaltung (Amt für lokale Selbstverwaltung und Regionalpolitik), Zusätzlichkeit (öffentliche Finanzen) ermöglichen. So zum Beispiel: das Gesetz über lokale Selbstverwaltung; das Gesetz über die Regionalentwicklung; das Gesetz über regionale Entwicklungsagenturen; das Gesetz über das nationale Entwicklungsprogramm, das Gesetz über die öffentlichen Finanzen, das Gesetz über den Staatshaushalt usw.
Jüngst nahm am 1. Januar 2006 das Amt für lokale Selbstverwaltung und Regionalpolitik (ASR) seine Arbeit auf. In ihm sind nun die Aufgaben gebündelt, die vorher teils von der Nationalen Agentur für regionale Entwicklung, teils vom Rat für Strukturpolitik erfüllt wurden.[20] Rechtliche Grundlage bildet Art. 77 des Gesetzes über die Regionalentwicklung vom 21.10.2005[21].
Das ASR wird von Ivan Žagar geleitet und besteht aus drei Abteilungen:
(a) die Abteilung für lokale Selbstverwaltung: entsendet Vertreter in den Ausschuss der Regionen u.a.;
(b) die Abteilung für regionale Entwicklung: koordiniert Maßnahmen für die Ausführung des Gesetzes über die Regionalentwicklung; ist Verwaltungsstelle für den nationalen Entwicklungsplan; leitet und überwacht die Arbeit der Nationalen Agentur für Regionalentwicklung sowie des Nationalen Fonds für Regionalentwicklung;
(c) die Abteilung für EU-Kohäsionspolitik: definiert, koordiniert, überwacht und bewertet die Arbeit von Ministerien, Ämtern und anderen Institutionen, die mit der Umsetzung von EU-Strukturpolitik befasst sind; leistet Zuarbeiten bei der Erstellung oder Harmonisierung von Strukturpolitik-relevanten Gesetzeswerken.
Jedoch wurde bislang noch kein Gesetz über die Regionen verabschiedet. Seit 1998 gibt es einen Entwurf über ein „Law on Regions“[19]. In diesem sind die Aufgaben und Organe, die Finanzierung und Verwaltung definiert. So soll die Region eine echte neue Verwaltungsebene sein, die sich in ihren Kompetenzen von der zentralstaatlichen und der lokalen Ebene unterscheidet. Die Region soll Aufgaben von überlokaler Bedeutung (Art. 9) erfüllen, z.B. die Errichtung und Erhaltung von Verkehrsinfrastrukturen, die Förderung der Wirtschaft und Tourismus und kann nach Art. 10 auch Aufgaben von der Zentralregierung überwiesen bekommen, z.B. Aufgaben im Bereich von Umweltschutz, Bildung und Weiterbildung usw. Organe einer Region sind der – von den Einwohnern einer Region gewählte – Regionalrat (Art. 15), der Gesetze und Verordnungen verabschieden soll (Art. 18); das Regionalkomitee, das Richtlinien für die Arbeit der Regionalverwaltung erarbeiten soll (Art. 23); ein Vorsitzender, der als Leiter der Regionalverwaltung fungieren soll (Art. 25). Die Aufgabenerfüllung der Regionen soll mithilfe von öffentlichen Geldern, z.B. in Form von Steuern, gesichert werden (Art. 26).
Entgegen diesem noch nicht verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes über die Regionen gibt es aber andere Gesetzeswerke, die bereits in Kraft sind und das Funktionieren von Regionalpolitik im Sinne der EU-Kriterien Programmplanung (Nationaler Entwicklungsplan), Partnerschaft (Wirtschaftsministerium, Landwirtschaftsministerium, Raumplanungsministerium, Entwicklungsagenturen in den jeweiligen Regionen), Verwaltung (Amt für lokale Selbstverwaltung und Regionalpolitik), Zusätzlichkeit (öffentliche Finanzen) ermöglichen. So zum Beispiel: das Gesetz über lokale Selbstverwaltung; das Gesetz über die Regionalentwicklung; das Gesetz über regionale Entwicklungsagenturen; das Gesetz über das nationale Entwicklungsprogramm, das Gesetz über die öffentlichen Finanzen, das Gesetz über den Staatshaushalt usw.
Jüngst nahm am 1. Januar 2006 das Amt für lokale Selbstverwaltung und Regionalpolitik (ASR) seine Arbeit auf. In ihm sind nun die Aufgaben gebündelt, die vorher teils von der Nationalen Agentur für regionale Entwicklung, teils vom Rat für Strukturpolitik erfüllt wurden.[20] Rechtliche Grundlage bildet Art. 77 des Gesetzes über die Regionalentwicklung vom 21.10.2005[21].
Das ASR wird von Ivan Žagar geleitet und besteht aus drei Abteilungen:
(a) die Abteilung für lokale Selbstverwaltung: entsendet Vertreter in den Ausschuss der Regionen u.a.;
(b) die Abteilung für regionale Entwicklung: koordiniert Maßnahmen für die Ausführung des Gesetzes über die Regionalentwicklung; ist Verwaltungsstelle für den nationalen Entwicklungsplan; leitet und überwacht die Arbeit der Nationalen Agentur für Regionalentwicklung sowie des Nationalen Fonds für Regionalentwicklung;
(c) die Abteilung für EU-Kohäsionspolitik: definiert, koordiniert, überwacht und bewertet die Arbeit von Ministerien, Ämtern und anderen Institutionen, die mit der Umsetzung von EU-Strukturpolitik befasst sind; leistet Zuarbeiten bei der Erstellung oder Harmonisierung von Strukturpolitik-relevanten Gesetzeswerken.
2.6. EU-Mittel für Slowenien vor dem 1. Mai 2004
Vor dem Beitritt Sloweniens zur Union konnte das Land nicht direkt von den Strukturfondsmitteln partizipieren. Jedoch gab es diverse Gemeinschaftsinitiativen, die Slowenien auf den Beitritt vorbereiteten. Gemeint sind hier die Programme PHARE, ISPA und SAPARD.
Poland and Hungary Aid for Restructuring of the Economics (PHARE)[22]: Mit Hilfe dieses Programms wurden öffentliche Verwaltungen und Behörden unterstützt. Insgesamt erhielt Slowenien von 1992 bis 2003 fast 337 Mio. Euro aus diesem „Fördertopf“. Finanzhilfen wurden z.B. für die technische Ausstattung der Grenztruppen mit einem digitalen Funksystem gewährt.[23]
Instrument for structural policies for pre-accession (ISPA)[24]: Mittel aus diesem Programm wurden für Umweltprojekte verwendet, damit die Beitrittsländer EU-einheitliche Umweltvorschriften erfüllen können. Des Weiteren wurden Verkehrsinfrastrukturprojekte „zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität“ unterstützt.[25] Von 2000 bis 2003 beliefen sich diese Mittel auf ca. 87 Mio. Euro[26].
So wurde zum Beispiel der Neubau einer Kläranlage in der Stadt Celje mit ca. 8,8 Mio. Euro (Gesamtkosten: 14,7 Mio. Euro) an EU-Geldern gefördert. Dank dieser Anlage kann verhindert werden, dass 4,5 Mio. m3 Abwasser ungeklärt in den Fluss Savinja fließen. Damit wird die Stadt die „Anforderungen der EU-Richtlinie für kommunales Abwasser“[27] erfüllen können.
Special accesssion programme for agriculture and rural development (SAPARD)[28]: Diese Programm unterstützt die Beitrittskandidaten bei der strukturellen Anpassung in der Landwirtschaft. Ziel ist es dabei, die Länder auf die Gemeinsame Agrarpolitik mit vier Förderungsschwerpunkten vorzubereiten: Verarbeitung und Vermarktung, Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, ländliche Infrastruktur, Berufsausbildung. Von 2000 bis 2003 beliefen sich diese Mittel auf ca. 26,7 Mio. Euro.[29]
So flossen z.B. 1,67 Mio. Euro in die Modernisierung des Milchverarbeitenden Unternehmens Ljubljanske mlekarne in Ljubljana.
Eine weitere Gemeinschaftsinitiative ist INTERREG. Diese wird aus Mitteln des EFRE realisiert und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Regionen der EU. Diese können grenzüberschreitenden (INTERREG III A), transnationalen (INTERREG III B) oder interregionalen (INTERREG III C) Charakter haben. Eine Partnerschaft ging Slowenien mit Österreich in einem A-Programm ein, mit dem Ziel, nationalstaatliche Grenzen als Handlungsbarrieren für Menschen zu überwinden. Insgesamt stehen für den Zeitraum von 2000 bis 2006 etwa 63,7 Mio. Euro zur Verfügung. Davon entfallen 57,4 Mio. Euro auf Österreich (28,7 Mio. Euro aus EU-Mitteln) und 6,3 Mio. Euro auf Slowenien (davon 4,7 Mio. Euro aus EU-Mitteln). Zusätzlich werden in Slowenien aus dem PHARE CBC-Programm ca. 15,3 Mio. Euro bereitgestellt. So laufen derzeit Projekte mit verschiedenen Schwerpunkten: Wirtschaftsentwicklung und Tourismus, Entwicklung von Humanressourcen und Kooperation in kulturellen Angelegenheiten, räumliche Entwicklung und Umweltmanagement usw.[30]
Poland and Hungary Aid for Restructuring of the Economics (PHARE)[22]: Mit Hilfe dieses Programms wurden öffentliche Verwaltungen und Behörden unterstützt. Insgesamt erhielt Slowenien von 1992 bis 2003 fast 337 Mio. Euro aus diesem „Fördertopf“. Finanzhilfen wurden z.B. für die technische Ausstattung der Grenztruppen mit einem digitalen Funksystem gewährt.[23]
Instrument for structural policies for pre-accession (ISPA)[24]: Mittel aus diesem Programm wurden für Umweltprojekte verwendet, damit die Beitrittsländer EU-einheitliche Umweltvorschriften erfüllen können. Des Weiteren wurden Verkehrsinfrastrukturprojekte „zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität“ unterstützt.[25] Von 2000 bis 2003 beliefen sich diese Mittel auf ca. 87 Mio. Euro[26].
So wurde zum Beispiel der Neubau einer Kläranlage in der Stadt Celje mit ca. 8,8 Mio. Euro (Gesamtkosten: 14,7 Mio. Euro) an EU-Geldern gefördert. Dank dieser Anlage kann verhindert werden, dass 4,5 Mio. m3 Abwasser ungeklärt in den Fluss Savinja fließen. Damit wird die Stadt die „Anforderungen der EU-Richtlinie für kommunales Abwasser“[27] erfüllen können.
Special accesssion programme for agriculture and rural development (SAPARD)[28]: Diese Programm unterstützt die Beitrittskandidaten bei der strukturellen Anpassung in der Landwirtschaft. Ziel ist es dabei, die Länder auf die Gemeinsame Agrarpolitik mit vier Förderungsschwerpunkten vorzubereiten: Verarbeitung und Vermarktung, Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, ländliche Infrastruktur, Berufsausbildung. Von 2000 bis 2003 beliefen sich diese Mittel auf ca. 26,7 Mio. Euro.[29]
So flossen z.B. 1,67 Mio. Euro in die Modernisierung des Milchverarbeitenden Unternehmens Ljubljanske mlekarne in Ljubljana.
Eine weitere Gemeinschaftsinitiative ist INTERREG. Diese wird aus Mitteln des EFRE realisiert und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Regionen der EU. Diese können grenzüberschreitenden (INTERREG III A), transnationalen (INTERREG III B) oder interregionalen (INTERREG III C) Charakter haben. Eine Partnerschaft ging Slowenien mit Österreich in einem A-Programm ein, mit dem Ziel, nationalstaatliche Grenzen als Handlungsbarrieren für Menschen zu überwinden. Insgesamt stehen für den Zeitraum von 2000 bis 2006 etwa 63,7 Mio. Euro zur Verfügung. Davon entfallen 57,4 Mio. Euro auf Österreich (28,7 Mio. Euro aus EU-Mitteln) und 6,3 Mio. Euro auf Slowenien (davon 4,7 Mio. Euro aus EU-Mitteln). Zusätzlich werden in Slowenien aus dem PHARE CBC-Programm ca. 15,3 Mio. Euro bereitgestellt. So laufen derzeit Projekte mit verschiedenen Schwerpunkten: Wirtschaftsentwicklung und Tourismus, Entwicklung von Humanressourcen und Kooperation in kulturellen Angelegenheiten, räumliche Entwicklung und Umweltmanagement usw.[30]
2.7. EU-Mittel für Slowenien nach dem 1. Mai 2004
Seit dem Beitritt Sloweniens zur Union fließen reguläre Mittel aus den Strukturfonds ins Land. Von 2004 bis 2006 stehen für Slowenien Strukturfondsmittel in Höhe von 237 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich dazu noch 188 Mio. Euro aus dem Kohäsionsfonds sowie etwa 30 Mio. Euro aus INTERREG- und EQUAL-Mitteln; summa summarum ca. 456 Mio. Euro.[31]
3. Die Zukunft der europäischen Strukturpolitik
Eines der wichtigsten Reformobjekte der gesamten Politik der Europäischen Union sind die Finanzen. Jedoch wird diese Reform nur in sehr kleinen Schritten vollzogen, wenn nicht sogar aus dem Wege gegangen. Erst am Ende der britischen Ratspräsidentschaft im Dezember 2005 konnten sich die Staats- und Regierungschefs auf folgende, wenn auch nur vorläufige, Festlegung einigen.
3.1. Die neue Finanzperiode 2007-2013 – Offizieller Stand der Dinge
Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 beträgt das Gesamtbudget etwa 862 Mrd. Euro. Dies entspricht etwa 1,05% des EU-BNE. Für die Strukturfonds stehen dabei ca. 307 Mrd. Euro (36%) zur Verfügung; für die GAP etwa 293 Mrd. (34%).[32] Jedoch ist dieser Kompromiss kein gelungener; vielmehr ist es eine Verlängerung des Status quo. Wieder wurde es versäumt, wichtige Reformen anzupacken. So gibt es eine Vielzahl von Sonderregelungen – deren Anzahl sich in der neuen Finanzperiode noch erhöht – wie z.B. (zusätzliche) Sonderzahlungen für dünn besiedelte Gebiete in Schweden und Finnland oder Beihilfen für Großbritannien und Irland zur Fortsetzung des Friedensprozesses in Nordirland. Auch wird der britische Sonderrabatt – wenn auch in gekürzter Form – bestehen bleiben. Positiv ist jedoch hervorzuheben, dass es dem Rat überhaupt gelang, einen Kompromiss herzustellen, nachdem der Vorschlag der Kommission vom Dezember 2004 und luxemburgische Vorschlag vom Juni 2005 scheiterten. Auch die finanzielle Vorausschau per se – die ja nicht vertragsmäßig festgeschrieben ist – ermöglicht eine langfristige Planung und gesicherte Durchführung des Haushalts.
Wie oben erwähnt, sind diese Festlegungen vorläufig. Am 5. Juli 2006 stimmte aber schon das Europäische Parlament den Vorschlägen zu. So wird es in der neuen Finanzperiode ein Budget an Strukturfondsmitteln in Höhe von etwa 308 Mrd. Euro – das sind ca. 36% der gesamten Ausgaben der Europäischen Union – geben. Diese Gelder werden für drei Ziele verwendet werden, deren allgemeine Leitlinien hier kurz angerissen werden sollen.
Ziel 1: Konvergenz – Etwa 251 Mrd. Euro (82% der Gesamtsumme) kommt den Mitgliedsstaaten und Regionen zugute, die den größten Entwicklungsrückstand innerhalb der EU haben, d.h. einerseits die Regionen, deren Pro-Kopf-BIP geringer als 75% des EU-Durchschnitts ist (z.B. Slowenien) beträgt, aber auch andererseits jene Regionen, die nach dem Beitritt der zehn Staaten im Jahre 2004 vom statistischen Effekt betroffen sind. Dabei sollen mit den Geldern die Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung verbessert, Investitionen in Humanressourcen und Umwelt getätigt sowie die Entwicklung der Wissensgesellschaft vorangetrieben werden.
Ziel 2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – Etwa 49 Mrd. Euro (16% der Gesamtsumme) können für die Regionen ausgegeben werden, die nicht unter das Konvergenz-Ziel fallen. Damit soll die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen gefördert werden und es soll mit diesen Geldern vorausschauend auf wirtschaftliche Veränderung reagiert werden.
Ziel 3: Europäische territoriale Zusammenarbeit – Etwa 8 Mrd. Euro (2% der Gesamtsumme) stehen für die grenzüberschreitende lokale und regionale Zusammenarbeit zur Verfügung. Besonderer Wert wird dabei auf den Erfahrungsaustausch mit dem Ziel einer integrierten territorialen Entwicklung gelegt.[33]
Diese Ziele sollen mit drei Finanzinstrumenten erreicht werden, dem EFRE (Ziel 1, Ziel 2, Ziel 3 – z.B. zur Förderung privater und öffentlicher Investitionen), dem ESF (Ziel 1, Ziel 2 – u.a. zur Förderung von Partnerschaften für Reformen bei Beschäftigung und Eingliederung) und dem Kohäsionsfonds (Ziel 1 – u.a. zur Förderung von in den Bereichen Umwelt und Verkehr).
Des Weiteren wird es drei regionalpolitische Initiativen geben, die dort eingesetzt werden können, wo es Probleme mit der Kofinanzierung von Projekten der öffentlichen Hand bzw. von Unternehmen gibt.
JEREMIE (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises): Mithilfe des Europäischen Investitionsfonds (EIF) bei der Europäischen Investitionsbank können kleine und mittlere Unternehmen in Form von Kleinkrediten oder Risikokapital finanziell unterstützt werden.
JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas): Dies können Kredite internationaler Finanzinstitute (Entwicklungsbank des Europarates u.a.) sein, die als Verstärkung der Eigenmittel für städtische Maßnahmen (z.B. sozialer Wohnungsbau) gedacht sind.
JASPERS (Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions): Ziel ist es, sowohl bei der planerischen Gestaltung von Großprojekten (Infrastruktur) als auch bei der finanziellen Umsetzung mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank und Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung unterstützend tätig zu sein.[34]
Slowenien wird in den kommenden Jahren ca. 3,74 Mrd. Euro aus den Strukturmitteln bekommen. Diese werden zu 98 % (ca. 3,65 Mrd. Euro) für Ziel 1-Projekte eingesetzt werden; die restlichen 93 Mio. Euro für Ziel 3.
Wie oben erwähnt, sind diese Festlegungen vorläufig. Am 5. Juli 2006 stimmte aber schon das Europäische Parlament den Vorschlägen zu. So wird es in der neuen Finanzperiode ein Budget an Strukturfondsmitteln in Höhe von etwa 308 Mrd. Euro – das sind ca. 36% der gesamten Ausgaben der Europäischen Union – geben. Diese Gelder werden für drei Ziele verwendet werden, deren allgemeine Leitlinien hier kurz angerissen werden sollen.
Ziel 1: Konvergenz – Etwa 251 Mrd. Euro (82% der Gesamtsumme) kommt den Mitgliedsstaaten und Regionen zugute, die den größten Entwicklungsrückstand innerhalb der EU haben, d.h. einerseits die Regionen, deren Pro-Kopf-BIP geringer als 75% des EU-Durchschnitts ist (z.B. Slowenien) beträgt, aber auch andererseits jene Regionen, die nach dem Beitritt der zehn Staaten im Jahre 2004 vom statistischen Effekt betroffen sind. Dabei sollen mit den Geldern die Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung verbessert, Investitionen in Humanressourcen und Umwelt getätigt sowie die Entwicklung der Wissensgesellschaft vorangetrieben werden.
Ziel 2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – Etwa 49 Mrd. Euro (16% der Gesamtsumme) können für die Regionen ausgegeben werden, die nicht unter das Konvergenz-Ziel fallen. Damit soll die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen gefördert werden und es soll mit diesen Geldern vorausschauend auf wirtschaftliche Veränderung reagiert werden.
Ziel 3: Europäische territoriale Zusammenarbeit – Etwa 8 Mrd. Euro (2% der Gesamtsumme) stehen für die grenzüberschreitende lokale und regionale Zusammenarbeit zur Verfügung. Besonderer Wert wird dabei auf den Erfahrungsaustausch mit dem Ziel einer integrierten territorialen Entwicklung gelegt.[33]
Diese Ziele sollen mit drei Finanzinstrumenten erreicht werden, dem EFRE (Ziel 1, Ziel 2, Ziel 3 – z.B. zur Förderung privater und öffentlicher Investitionen), dem ESF (Ziel 1, Ziel 2 – u.a. zur Förderung von Partnerschaften für Reformen bei Beschäftigung und Eingliederung) und dem Kohäsionsfonds (Ziel 1 – u.a. zur Förderung von in den Bereichen Umwelt und Verkehr).
Des Weiteren wird es drei regionalpolitische Initiativen geben, die dort eingesetzt werden können, wo es Probleme mit der Kofinanzierung von Projekten der öffentlichen Hand bzw. von Unternehmen gibt.
JEREMIE (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises): Mithilfe des Europäischen Investitionsfonds (EIF) bei der Europäischen Investitionsbank können kleine und mittlere Unternehmen in Form von Kleinkrediten oder Risikokapital finanziell unterstützt werden.
JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas): Dies können Kredite internationaler Finanzinstitute (Entwicklungsbank des Europarates u.a.) sein, die als Verstärkung der Eigenmittel für städtische Maßnahmen (z.B. sozialer Wohnungsbau) gedacht sind.
JASPERS (Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions): Ziel ist es, sowohl bei der planerischen Gestaltung von Großprojekten (Infrastruktur) als auch bei der finanziellen Umsetzung mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank und Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung unterstützend tätig zu sein.[34]
Slowenien wird in den kommenden Jahren ca. 3,74 Mrd. Euro aus den Strukturmitteln bekommen. Diese werden zu 98 % (ca. 3,65 Mrd. Euro) für Ziel 1-Projekte eingesetzt werden; die restlichen 93 Mio. Euro für Ziel 3.
3.2. Ausblick – Reform der EU-Finanzen
Die Einnahmen und Ausgaben des EU-Finanzhaushaltes sind untransparent, teilweise ungerecht und mitunter nicht nur für den Laien schwer verständlich. Daher bedürfen sie einer umfassenden Reform. Da in den Verhandlungen für die nächste Finanzperiode keine großen Reformsprünge mehr erwartet werden können – im Übrigen sind die finanziellen Aufwendungen für die Gemeinsame Agrarpolitik bereits bis 2013 festgelegt –, sollten die Mitgliedsstaaten und die Institutionen der Europäischen Union die nächsten Jahre dafür nutzen, eine transparenteres, gerechteres und einfacheres System der Einnahmen und Ausgaben zu entwickeln.
Einnahmen: Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft heißt es im Artikel 269, dass „Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert“[35] werden. Jedoch gibt es keine originären EU-Eigenmittel. Vielmehr gibt es indirekte Eigenmittel – sie werden nicht von EU-Institutionen, sondern von nationalen Institutionen eingenommen –, die zuletzt im Jahre 2000 festgelegt[36] wurden, z.B. Abgaben auf den Warenverkehr mit Drittländern im Rahmen der GAP, Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs, Anteile des Mehrwertsteueraufkommens der Mitgliedsstaaten sowie eines einheitlichen Erhebungssatzes von 1,27 % des BSP der Union für jeden Mitgliedsstaates.
Mit der Einführung einer EU-Steuer kann eine originäres Eigenmittel geschaffen werden, das transparent ist und auf lange Sicht das komplizierte System der Einnahmen vereinfachen kann. Die Ausgestaltung bzw. Organisation einer solchen Steuer zieht aber nicht nur Vorteile nach sich. Denn ebenso wie andere Steuern wäre auch diese konjunkturellen Schwankungen unterworfen und eine langfristige finanzielle Planung kann dadurch verhindert werden. Generell ist auch anzumerken, dass die Einführung einer (zusätzlichen) Steuer psychologisch sehr heikel ist, wenn es komplementär dazu keine Steuerentlastung gibt.
Weiterhin ist ein neuer Vorschlag der Kommission vom 16.3.2006 in der Diskussion[37], der insbesondere den Nettozahlerländern entgegenkommt und diese weniger belastet. So soll der MwSt-Anteil für Österreich auf 0,225% und der Deutschlands auf 0,15% sinken; für die meisten anderen Staaten beträgt der einheitliche Anteil 0,30%. Des Weiteren sollen die Niederlande um ca. 600 Mio. und Schweden um 150 Mio. Euro entlastet werden.
Ausgaben: Generell sollte darüber nachgedacht werden, Veränderungen auf der Ausgabenseite durchzuführen. So sind die Verhandlungen zur Aufstellung des EU-Budgets stets von der Nettosaldoproblematik gekennzeichnet, d.h. jedes Land achtet darauf, dass es möglichst mehr Geld aus den EU-Töpfen erhält, als dass es einzahlt. In diesem Zuge muss auch über die endgültige Abschaffung des britischen Sonderrabatts, der seit 1984 besteht, diskutiert werden. Dieser ist auch ein sichtbarer Ausdruck für die Finanzungerechtigkeit in der Europäischen Union. Zwar war dieser Rabatt im Jahre 1984 gerechtfertigt – flossen damals noch knapp zwei Drittel der EU-Finanzen in den Landwirtschaftssektor; Großbritannien konnte jedoch aufgrund der kleinen Landwirtschaft schlecht von den EU-Geldern partizipieren und außerdem lag die Wirtschaftsleistung des Landes zehn Prozent unter dem EU-Durchschnitt –, jedoch hat sich die Lage in den letzten Jahren erheblich geändert (Großbritanniens Wirtschaftskraft stieg erheblich; der Anteil der Agrarausgaben liegt bei unter 50%), so dass er aus heutiger Sicht als veraltet und ungerecht angesehen wird.[38] Großbritannien bekommt ca. zwei Drittel seines Nettobeitrages erstattet – anteilig von allen Mitgliedsstaaten, außer Großbritannien selbst finanziert. Für die Jahre 2000 bis 2004 sind dies ca. 26 Mrd. Euro. Seit 1984 besteht auch ein so genannter Rabatt auf den Rabatt. Dieser schreibt fest, dass z.B. Deutschlands Finanzanteile an der Rückzahlung des britischen Sonderrabatts geringer sind, als z.B. die der anderen Nettozahler wie Frankreich oder Italien. Im o.g. Vorschlag (siehe FN 37) wird der britische Sonderrabatt mit maximal 10,5 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2013 angegeben und ist von den Staaten der EU-15 mit Ausnahme Großbritanniens zu erbringen. Für 2011 sieht der Vorschlag die Einstellung der Rabattzahlungen vor. Jedoch dürfte die Umsetzung schwierig werden, da die Aufhebung der Rabattzahlungen nur einstimmig beschlossen werden können. Mit Widerspruch aus Großbritannien wird zu rechnen sein.
Einnahmen: Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft heißt es im Artikel 269, dass „Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert“[35] werden. Jedoch gibt es keine originären EU-Eigenmittel. Vielmehr gibt es indirekte Eigenmittel – sie werden nicht von EU-Institutionen, sondern von nationalen Institutionen eingenommen –, die zuletzt im Jahre 2000 festgelegt[36] wurden, z.B. Abgaben auf den Warenverkehr mit Drittländern im Rahmen der GAP, Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs, Anteile des Mehrwertsteueraufkommens der Mitgliedsstaaten sowie eines einheitlichen Erhebungssatzes von 1,27 % des BSP der Union für jeden Mitgliedsstaates.
Mit der Einführung einer EU-Steuer kann eine originäres Eigenmittel geschaffen werden, das transparent ist und auf lange Sicht das komplizierte System der Einnahmen vereinfachen kann. Die Ausgestaltung bzw. Organisation einer solchen Steuer zieht aber nicht nur Vorteile nach sich. Denn ebenso wie andere Steuern wäre auch diese konjunkturellen Schwankungen unterworfen und eine langfristige finanzielle Planung kann dadurch verhindert werden. Generell ist auch anzumerken, dass die Einführung einer (zusätzlichen) Steuer psychologisch sehr heikel ist, wenn es komplementär dazu keine Steuerentlastung gibt.
Weiterhin ist ein neuer Vorschlag der Kommission vom 16.3.2006 in der Diskussion[37], der insbesondere den Nettozahlerländern entgegenkommt und diese weniger belastet. So soll der MwSt-Anteil für Österreich auf 0,225% und der Deutschlands auf 0,15% sinken; für die meisten anderen Staaten beträgt der einheitliche Anteil 0,30%. Des Weiteren sollen die Niederlande um ca. 600 Mio. und Schweden um 150 Mio. Euro entlastet werden.
Ausgaben: Generell sollte darüber nachgedacht werden, Veränderungen auf der Ausgabenseite durchzuführen. So sind die Verhandlungen zur Aufstellung des EU-Budgets stets von der Nettosaldoproblematik gekennzeichnet, d.h. jedes Land achtet darauf, dass es möglichst mehr Geld aus den EU-Töpfen erhält, als dass es einzahlt. In diesem Zuge muss auch über die endgültige Abschaffung des britischen Sonderrabatts, der seit 1984 besteht, diskutiert werden. Dieser ist auch ein sichtbarer Ausdruck für die Finanzungerechtigkeit in der Europäischen Union. Zwar war dieser Rabatt im Jahre 1984 gerechtfertigt – flossen damals noch knapp zwei Drittel der EU-Finanzen in den Landwirtschaftssektor; Großbritannien konnte jedoch aufgrund der kleinen Landwirtschaft schlecht von den EU-Geldern partizipieren und außerdem lag die Wirtschaftsleistung des Landes zehn Prozent unter dem EU-Durchschnitt –, jedoch hat sich die Lage in den letzten Jahren erheblich geändert (Großbritanniens Wirtschaftskraft stieg erheblich; der Anteil der Agrarausgaben liegt bei unter 50%), so dass er aus heutiger Sicht als veraltet und ungerecht angesehen wird.[38] Großbritannien bekommt ca. zwei Drittel seines Nettobeitrages erstattet – anteilig von allen Mitgliedsstaaten, außer Großbritannien selbst finanziert. Für die Jahre 2000 bis 2004 sind dies ca. 26 Mrd. Euro. Seit 1984 besteht auch ein so genannter Rabatt auf den Rabatt. Dieser schreibt fest, dass z.B. Deutschlands Finanzanteile an der Rückzahlung des britischen Sonderrabatts geringer sind, als z.B. die der anderen Nettozahler wie Frankreich oder Italien. Im o.g. Vorschlag (siehe FN 37) wird der britische Sonderrabatt mit maximal 10,5 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2013 angegeben und ist von den Staaten der EU-15 mit Ausnahme Großbritanniens zu erbringen. Für 2011 sieht der Vorschlag die Einstellung der Rabattzahlungen vor. Jedoch dürfte die Umsetzung schwierig werden, da die Aufhebung der Rabattzahlungen nur einstimmig beschlossen werden können. Mit Widerspruch aus Großbritannien wird zu rechnen sein.
4. Zusammenfassung
Slowenien hat sich im Verlaufe des Beitritts zur Union zu einem Musterkandidaten entwickelt. Es schuf Instrumente und Institutionen zur Umsetzung der EU-Struktur- und Regionalpolitik, die in den Fortschrittsberichten der Kommission positiv herausgestellt wurden. Seltsamerweise gelang aber bis heute nicht die Einrichtung einer Regionalebene als zwischenstaatliche Ebene mit entsprechenden Kompetenzen.
Die ist m.E. aber auch nicht notwendig. Zum einen wäre die Ebene nur eine künstliche rekonstruierte – ohne historisch gewachsen zu sein –, die mitunter an Legitimitätsmängel zu leiden hätte. Zum anderen ist Slowenien von Fläche und Einwohnerzahl ein sehr kleines Land, so dass die Einrichtung einer solchen Ebene EU-Regionalpolitik eher verkomplizieren als erleichtern würde. Die derzeitige Einteilung in zwölf (statistische) Regionen ist aus heutiger Sicht ausreichend. Jedoch sollte nach Abschluss der aktuellen Förderperiode Ende 2006, in der Slowenien zum ersten Mal vollständig von den Strukturfonds partizipiert, evaluiert werden, ob die Gebietseinteilung und die damit verbundene Verwaltung der EU-Gelder effektiv und effizient ist.
Es bleibt zu konstatieren, dass es zwar der Europäischen Kommission gelang, das System der Strukturfonds zu vereinfachen, indem die Zahl der Ziele und Finanzinstrumente von 9 auf 3 bzw. von 6 auf 3 verringert wurde[39]. Jedoch ist dies keine wirkliche Reform, sondern in Hinblick von Einnahmen und Ausgaben nur die Fortschreibung des Status quo.
Generell muss die Europäische Union ihre gesamten Politiken überdenken. Es stellt sich die Frage nach der Zukunft der Union: Erweiterung oder Vertiefung des europäischen Einigungsprozesses. Auf Grund des Scheiterns der EU-Verfassung und des möglicherweise bevorstehenden Beitritts von mindestens zwei weiteren Ländern, sollte der Fokus auf Vertiefung liegen. Erweiterung ist zwar politisch wünschenswert, wirtschaftlich kann dies jedoch fatal sein.
Die ist m.E. aber auch nicht notwendig. Zum einen wäre die Ebene nur eine künstliche rekonstruierte – ohne historisch gewachsen zu sein –, die mitunter an Legitimitätsmängel zu leiden hätte. Zum anderen ist Slowenien von Fläche und Einwohnerzahl ein sehr kleines Land, so dass die Einrichtung einer solchen Ebene EU-Regionalpolitik eher verkomplizieren als erleichtern würde. Die derzeitige Einteilung in zwölf (statistische) Regionen ist aus heutiger Sicht ausreichend. Jedoch sollte nach Abschluss der aktuellen Förderperiode Ende 2006, in der Slowenien zum ersten Mal vollständig von den Strukturfonds partizipiert, evaluiert werden, ob die Gebietseinteilung und die damit verbundene Verwaltung der EU-Gelder effektiv und effizient ist.
Es bleibt zu konstatieren, dass es zwar der Europäischen Kommission gelang, das System der Strukturfonds zu vereinfachen, indem die Zahl der Ziele und Finanzinstrumente von 9 auf 3 bzw. von 6 auf 3 verringert wurde[39]. Jedoch ist dies keine wirkliche Reform, sondern in Hinblick von Einnahmen und Ausgaben nur die Fortschreibung des Status quo.
Generell muss die Europäische Union ihre gesamten Politiken überdenken. Es stellt sich die Frage nach der Zukunft der Union: Erweiterung oder Vertiefung des europäischen Einigungsprozesses. Auf Grund des Scheiterns der EU-Verfassung und des möglicherweise bevorstehenden Beitritts von mindestens zwei weiteren Ländern, sollte der Fokus auf Vertiefung liegen. Erweiterung ist zwar politisch wünschenswert, wirtschaftlich kann dies jedoch fatal sein.
5. Literaturverzeichnis und Internet-Quellen
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Becker, Peter: Fortschreibung des Status Quo – Die EU und ihr neuer Finanzrahmen Agenda 2007, in: integration 2/2006, S. 106-121.
Becker, Peter: Mehr Geld für Europa – Die Verständigung auf einen neuen EU-Finanzrahmen 2007-2013, SWP-Aktuell 4/Januar 2006, Berlin 2006
Brusis, Martin 2003: Regionalisierungsprozesse in Mittel- und Osteuropa. Institutionelle und fiskalische Aspekte regionaler Autonomie, in: Osteuropa Wirtschaft 4/2003, 48. Jg., S. 309-332.
Davidis, Yvonne: Die Europäische Regional- und Strukturpolitik (Rissener Einblicke – Hamburger Zeitschrift für Politik und Wirtschaft 6-7/2004), Hamburg 2004, S. 59-82.
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Europäische Kommission (Hrsg.): Umfassender Monitoring-Bericht über die Vorbereitungen Sloweniens auf die Mitgliedschaft (2003), URL:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/report_2003/pdf/cmr_si_final_de.pdf [Stand: 05.01.2005]
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Verwendete Internet-Quellen
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Local Government and Public Service Reform Initiative
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Organization for EU Enlargement
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Regierung der Republik Slowenien
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Regionale Entwicklungsagenturen
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Koroška http://www.rra-koroska.si/
Savinjska http://www.rra-celje.si/
Zasavska http://www.rcr-zasavje.si/
Spodnjeposavska http://www.rra-posavje.si/
Gorenjska http://www.bsc-kranj.si/
Notranjsko-kraška http://www.rra-nkr.si/
Goriška http://www.pososki-rc.si/
Obalno-kraška http://www.rrc-kp.si/
Jugovzhodna Slovenija http://www.pc-nm.si/
Osrednjeslovenska http://www.rralur.si/
Verfassung der Republik Slowenien
http://www.us-rs.si/en/index.php?sv_path=6,17&itlang=_L2
Endnoten
[1] So wie die anderen Beitrittskandidaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Tschechie, Ungarn, Zypern.
[2] Siehe dazu die „Umfassenden Monitoring-Berichte über die Vorbereitungen Sloweniens auf die Mitgliedschaft“.
[3] Vgl. http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/623&format=HTML&aged=0&
language=DE&guiLanguage=en [Stand: 01.08.2006]
[4] EU-10 meint die Staaten, die am 1.5.2004 der EU beitraten; EU-15 hingegen die Staaten, die vor dem 1.5.2004 bereits Mitglieder der EU waren. Demzufolge meint EU-25 alle aktuellen Mitgliedsstaaten.
[5] Die Daten von Slowenien sind folgender URL entnommen: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Slowenien.html [Stand: 01.08.2006]; die Daten zu Deutschland http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp [Stand: 01.08.2006] bzw. http://www.staedtetag.de/10/staedte/nach_einwohner/index.html [Stand: 01.08.2006]
[6] Vgl. Artikel 5 und 11 sowie insbesondere Art. 64 bzw. 80 der Verfassung der Republik Slowenien. In URL: http://www.us-rs.si/en/index.php?sv_path=6,17&itlang=_L2 [Stand: 01.08.2006]
[7] Der Volltext ist unter URL http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL2/1997/19971856.2.HTML
[Stand: 01.08.2006] online.
[8] Vgl. Art. 88, Abs. 1 und 2 des Europa-Abkommens, in URL: http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL2/1997/
19971872.2.HTML#GL105 [Stand: 01.08.2006]
[9] Da sie auf dem Europäischen Rat in Kopenhagen am 22.6.1993 festgelegt wurden.
[10] Eine Übersicht aller Berichte findet sich auf http://ec.europa.eu/enlargement/archives/enlargement_
process/past_enlargements/eu10/slovenia_en.htm [Stand: 01.08.2006].
[11] Gemeint sind hier die Art. 158 bis 162. In: URL http://europa.eu/eur-lex/de/treaties/dat/C_2002325DE.003301.html [Stand: 01.08.2006]
[12] In: Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, S. 2. URL: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1999/l_161/l_16119990626de00870093.pdf [Stand: 01.08.2006]
[13] Ebd.
[14] Vgl. Verordnung (EG) Nr. 16/2003 der Kommission vom 6. Januar 2003 in URLhttp://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/content/de/02_pdf/00_6_cf_5_de.pdf [Stand: 01.08.2006]
[15] Diese Verordnung ist online verfügbar. URL: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_154/l_15420030621de00010041.pdf [Stand: 01.08.2006]
[16] Die administrative Einteilung, die noch aus den 1970er Jahren stammt ist die: 58 dezentrale Verwaltungseinheiten; 193 Gemeinden, davon 11 Stadtgemeinden.
[17] Rechtliche Grundlage: Art. 263-265 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Vertreter Sloweniens im AdR sind Janko Halb (Bürgermeister von Rogašovci), Bostjan Kovacic (Bürgermeister von Novo Mesto), Breda Pecan (Bürgermeisterin von Izola), Anton Smolnikar (Bürgermeister von Kamnik), Robert Smrdeij (Bürgermeister der Gemeinde Pivka), Boris Sovic (Bürgermeister von Maribor), Tomaz Stebe (Bürgermeis-ter von Mengeš). Dem Ausschuss der Regionen (AdR) wird nur eine beratende Funktion zuteil. Er hat keine reale Macht, sondern muss nur gehört werden. Er gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab, für die es aber keine juristische Durchsetzbarkeit gibt. Der AdR hat insgesamt 317 Mitglieder; für Slowenien sitzen 7 Mitglieder im AdR. Diese sowie deren sieben Stellvertreter werden vom Verband der Gemeinden und Städte sowie vom slowenischen Gemeindeverband ernannt.
[18] Constitutional Act Amending Articles 121, 140 and 143 of the Constitution of the Republic of Slovenia, adopted on 20 Jume 2006 and entered into force on 27 June 2006 (Official Gazette of the Republic of Slovenia No. 68/06). Vor der Verfassungsänderung konnten die Gemeinden selbständig entscheiden, ob sie sich zu „überlokalen Selbstverwaltungsgemeinschaften“ zusammenschließen wollen. Vgl. die deutsche (alte) und englische (neue) Fassung der Verfassung der Republik Slowenien. In URL: http://www.us-rs.si/en/index.php?sv_path=6,17&itlang=_L2 [Stand: 01.09.2006] bzw. http://www.usrs.si/en/index.php?sv_path=6,17&itlang=_L1 [Stand: 01.09.2006].
[19] Eine englischsprachige Version ist unter URL http://unpan1.un.org/intradoc/groups/public/documents/UNTC/UNPAN015739.mht [Stand: 01.09.2006] abrufbar.
[20] Zahlstelle für die EU-Mittel bleibt aber weiterhin das Finanzministerium.
[21] Die slowenische Fassung des Gesetzes ist online unter URL http://www.svlr.gov.si/index.php?id=592 [Stand: 01.08.2006].
[22] Ursprünglich ein für Polen und Ungarn gedachtes Beitrittsförderprogramm; später jedoch auf andere Beitrittskandidaten ausgeweitet. Vgl. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31989
R3906:DE:HTML [Stand: 01.06.2006]
[23] Vgl. http://ec.europa.eu/comm/europeaid/tender/data/d74/AOF36574.htm [Stand: 01.08.2006]
[24] Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 in URL http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1999/l_161/l_16119990626de00730086.pdf [Stand: 01.06.2006]
[25] Ebd., S. 3.
[26] Eine Übersicht aller geförderten Projekte unter URL http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/ispa/pdf/projects_sector_en.pdf [Stand: 01.08.2006]
[27] In URL: http://ec.europa.eu/regional_policy/projects/stories/details.cfm?pay=SI&the=5&sto=982&lan=3 [Stand: 01.08.2006]
[28] Vgl. Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 in URL: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1999/l_161/l_16119990626de00870093.pdf [Stand: 01.08.2006]
[29] Vgl. Annex to the SAPARD Annual Report Year 2004, in URL: http://register.consilium.eu.int/pdf/en/05/st14/st14011-ad01.en05.pdf [Stand: 01.08.2006]. Eine – wenn auch nicht sehr praktische – Übersicht über die Ausgaben im Rahmen von SAPARD findet sich auf URL http://www.arsktrp.gov.si/fileadmin/arsktrp.gov.si/pageuploads/SRP/Prejemniki_sredstev_SAPARD__30_4_2004_.pdf [Stand: 01.08.2006].
[30] Vgl. Bundeskanzleramt Österreich und Javna agencija RS za regionalni razvoj (Hrsg.): slovenija – österreich, Wien, Ljubljana 2004. URL: http://www.at-si.net/data/interreg_si_at.pdf [Stand: 01.08.2006]
[31] Vgl. http://ec.europa.eu/regional_policy/atlas/slovenia/factsheets/pdf/fact_si_en.pdf [Stand: 01.08.2006]
[32] Ausführlicher dazu in Becker, Peter: Mehr Geld für Europa.
[33] Vgl. VERORDNUNG (EG) Nr. 1083/2006 DES RATES vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, S. 36ff. In: URL: http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2007/general/ce_1083(2006)_de.pdf
[Stand: 01.08.2006]
[34] Siehe auch http://www.eib.org/site/index.asp?designation=jaspers [Stand: 01.08.2006]
[35] in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 325 vom 24.12.2002, S.140 in URL: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/treaties/index.htm [Stand: 01.08.2006]
[36] in: Beschluss des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften, in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 253 vom 7.10.2000, S. 42-46. In URL: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2000/l_253/l_25320001007de00420046.pdf [Stand: 01.08.2006]
[37] In URL: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/06/st07/st07241.de06.pdf [Stand: 01.08.2006]
[38] Vgl. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2005/12/2005-12-15-der-briten-rabatt-.html [Stand: 01.08.2006]
[39] Eine gute Übersicht in: Die Kohäsion am Wendepunkt 2007, S. 8 unter URL: http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/informat/reg2007_de.pdf [Stand: 01.08.2006]
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